Eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer/in liegt immer dann vor, wenn der/die Mitarbeiter/in weisungsgebunden und in die Vereinsorganisation eingegliedert ist. Dann muss der Verein u. a. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Autor: Dietmar Fischer
Bei einer abhängigen Beschäftigung muss der Sportverein in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten erfüllen. Sie beziehen sich auf die Sozialversicherung, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht.
Autor: Dietmar Fischer
Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im Sozialversicherungssystem pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen deshalb in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bestimmte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
Autor: Dietmar Fischer
Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im Sozialversicherungssystem pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen deshalb in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bestimmte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
Autor: Dietmar Fischer
Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich im Sozialversicherungssystem pflichtversichert. Sportvereine, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Autor: Dietmar Fischer
Bei der Abgrenzung einer gesetzlich unfallversicherten und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vom gesetzlich nicht versicherten Freizeitsport kommt es darauf an, dass der Sport zu Erwerbszwecken und nicht nur als Freizeithobby betrieben wird. Kriterien hierfür sind die Höhe der Vergütung im Monat und pro Stunde sowie der Zeitaufwand für die sportliche Betätigung.
Autor: Dietmar Fischer
Bei einer abhängigen Beschäftigung muss der Sportverein in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bestimmte steuerrechtliche Pflichten erfüllen.
Autor: Dietmar Fischer
Auch Arbeitnehmer/innen in Sportvereinen stehen - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes - unter dem Schutz des Arbeitsrechts. So haben sie z. B. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlten Erholungsurlaub, auf Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Arbeitsbedingungen und auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Autor: Dietmar Fischer
Seit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2019 liegt er bei 9,19 € Brutto je Zeitstunde. Inwiefern gilt dieser auch für den Bereich des Sports? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und wann ist er auszuzahlen?
Autor: Dietmar Fischer
Im Juli 2014 wurde das sog. „Mindestlohngesetz“ verabschiedet. Dieses gilt jedoch nicht für „ehrenamtlich Tätige“.
Autor: Dietmar Fischer
Geringfügige und Gleitzonen-Beschäftigung sind Sonderformen der abhängigen Beschäftigung. Hierfür fallen niedrigere Lohnnebenkosten an.
Autor: Dietmar Fischer
Ein sog. 450-€-Minijob ist für den/die Arbeitnehmer/in steuerfrei und rentenversicherungspflichtig (eine Befreiung ist jedoch möglich). Der Verein muss pauschale Sozialversicherungsbeiträge und eine einheitliche Pauschalsteuer abführen.
Autor: Dietmar Fischer
Eine kurzfristige Beschäftigung ist - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts - sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Der Verein hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Arbeitslohn pauschal zu versteuern.
Autor: Dietmar Fischer
Rahmenarbeitsverträge für gelegentliche Arbeitseinsätze im Sportverein sind eine interessante Möglichkeit sozialversicherungsfreier Beschäftigungen.
Autor: Dietmar Fischer
Wenn das Arbeitsentgelt einer abhängigen Beschäftigung zwischen 450,01 € und 850,00 € liegt, hat der/die Arbeitnehmer/in die Möglichkeit, niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Autor: Dietmar Fischer
Bei der Prüfung, ob die für einen Mini- bzw. Gleitzonen-Job vorgesehene Verdienstgrenze von 450 bzw. 850 € im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst auszugehen.
Autor: Dietmar Fischer
Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden - mit Ausnahme eines Minijobs neben einem Hauptjob - grundsätzlich zusammengerechnet. Dadurch fallen höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an.
Autor: Dietmar Fischer
Für bestimmte Personengruppen, z. B. Arbeitslose, können sich - auch wenn die Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt sind - besondere rechtliche Auswirkungen ergeben.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Übungsleitervergütung.
Sportvereine benötigen neben dem freiwilligen Engagement auch Arbeitskräfte, die eine Bezahlung erhalten. Informieren Sie sich mithilfe unserer Broschüre.
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