Die Coronaschutzverordnung NRW
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor.
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 22. Februar 2021
- Aktuelle Schutzverordnung mit farblich markierten wesentlichen Änderungen (Stand: 13. Februar 2021)
- Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Stand: 25. Januar 2021)
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
- weitere aktuell gültige Verordnungen
Digitale MV organisieren

Was ist dabei zu beachten?
Bitte hier klicken!
In der aktuellen Situation werden viele Sport-Angebote von Vereinen und Übungsleitern online angeboten.
-> Dieses Handout soll dir helfen, die wichtigsten Punkte im Blick zu behalten um ein ansprechendes Ergebnis zu erzielen und um teils auch juristisch relevante Fehler zu vermeiden.
Weiterführende Links
Örtliche Gesundheitsämter geben Auskunft!
Sportvereine sollten sich bei Fragen zur Coronavirus – Problematik an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.
Das zuständige Gesundheitsamt (bundesweit) kann über den folgenden Link gefunden werden:
tools.rki.de/PLZTool/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
WeitereInformationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus werden von der BZgA auf den folgenden Seiten angeboten:
bzga-k.de/corona-faq-videos
Infografiken mit Hygienetipps
Weiterführende Links
- Corona-Krise: Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene - Gesetzliche Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen - Bundesministerium für Gesundheit
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus! - Gesundheitsministerium NRW
Aktuelle Informationen - Bundesgesundheitsministerium
- Infektionsschutz allgemein
- Infektionsschutz Coronavirus
- Robert Koch Institut
NRW - Bürgertelefon zum Corona-Virus
Für Nordrhein-Westfalen ist eine neue Rufnummer für das Bürgertelefon zum Corona-Virus: 0211 / 9119 1001 eingerichtet worden.