Hat der Verein auf die Zweckbetriebsgrenze verzichtet, sind alle sportlichen Veranstaltungen, an denen keine bezahlten Sportler teilnehmen, dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Doch wann sprechen wir in diesem Zusammenhang von „bezahlten Sportlern“?
Autor: Elmar Lumer
Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, bei dem der Verein aber die satzungsmäßigen und gemeinnützigen Zwecke verwirklicht. Daher sind die Zweckbetriebe steuerlich begünstigt.
Autor: Elmar Lumer
Für Sportvereine stellen sportliche Veranstaltungen grundsätzlich einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb dar. Dies gilt, solange die Einnahmen hieraus in der Summe 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Autor: Elmar Lumer
Überschreiten die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr, sind alle Einnahmen hieraus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Das Gesetz räumt aber den betroffenen Vereinen die Möglichkeit ein, damit verbundene Nachteile in einem gewissen Rahmen zu vermeiden.
Glossar zu Steuerrechtsbegriffen. Kurze Erläuterungen zu häufig vorkommenden Schlagworten im Kontext des Steuerrechts. Klicken!
Hier erhalten Sie das Infopapier "Steuern und Buchführung im Sportverein" als PDF-Broschüre zum Herunterladen. (Stand: 2021)