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Organisationsstrukturen, Entscheidungsprozesse und Leistungen des Sport in der Gesellschaft

Organisationsstrukturen und Entscheidungsprozesse

Auf kommunaler Ebene wird der Sport von einer Vielzahl von Gesetzen, Regelungen und Verordnungen geregelt.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Zuständigkeiten bzw. das Hoheitsrecht, den Sport betreffend, den einzelnen Bundesländern zugeordnet. Art. 30 Grundgesetz weist die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben den Ländern zu.  

Weiter heißt es im Grundgesetz Art. 28-2:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". 

Die Gemeindeordnung (GO) in NRW ermöglicht seit 1994 eine aktive Mitsprache bei kommunalpolitischen Themen.
Ziel ist in jedem der Fälle, den Entscheidungsträgern dabei zu helfen, sachgerechte Lösungen zu finden und die richtigen Beschlüsse zu fassen.

Gemeindeordnung         
§23     Einwohner-Versammlung
§24     Einwohner-Fragestunde
§24     Einwohner-Beschwerde
§25     Einwohner-Antrag
§26     Bürgerbegehren/Bürgerentscheid 

Zum weiteren Verständnis der kommunalpolitischen Strukturen:

  • Die Bürger wählen alle 5 Jahre ihre Vertreter/innen  für Kreistag, Stadt- bzw. Gemeinderat
  • Der*die Bürgermeister*in (in größeren Kommunen Oberbürgermeister*in) wird ebenfalls direkt gewählt.
  • Zusätzlich werden in größeren Kommunen Bezirksvertretungen gewählt, die teilweise bezirksbezogene Entscheidungsbefugnisse haben.
  • Da der Stadt- bzw. Gemeinderat nicht alle Sachprobleme - allein aus Zeitgründen - bearbeiten kann, bildet er Fachausschüsse, in denen die Themen beraten und Vorentscheidungen getroffen werden.

Jeder Rat entscheidet, in welchem Ausschuss die Angelegenheiten des Sports behandelt werden, je nach Einwohnerzahl gibt es z. B. einen Sportausschuss, oder bei kleineren Gemeinden einen kombinierten Ausschuss, z. B. einen

  • Sport- und Bäderausschuss oder
  • Kultur- und Sportausschuss oder
  • Jugend-, Schul- und Sportausschuss u. a. m. 

Darüber hinaus sind die Angelegenheiten der Jugend - auch der Sportjugend - im Jugendhilfeausschuss (als Pflichtausschuss) zu behandeln.
Aus dieser kommunalpolitischen Struktur ist ersichtlich, dass es mehrere, für den Sport relevante Entscheidungsträger, und damit mögliche Ansprechpartner gibt.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte