Unser Alltag spielt sich in unterschiedlichen Lebensbereichen ab wie z.B. Schule, Arbeitsplatz, Wohnumfeld, Freizeiteinrichtungen. Der Sammelbegriff für solche Lebensbereiche ist Lebenswelten oder auch Settings. Sie haben gemeinsame Merkmale: sie haben eine Organisationsstruktur, erfüllen eine soziale und kulturelle Funktion, leben eine für sie typische soziale Kultur. Sie haben vielfältigen Einfluss auf die Lebensführung der Menschen und damit auch deren Gesundheit. In der Gesundheitspolitik werden auch Sportvereine als Lebenswelten gesehen, für die diese Merkmale zutreffen. Das wirft ein neues Licht auf die Gesundheitsförderung im Sportverein.
Autor*in: Heike Arlt...
Das Projekt Sportverein in NRW – Gesundheit leben. unterstützt Vereine, Impulse für eine Vereinskultur eigenständig zu ermitteln und voranzutreiben, in der Gesundheit für alle eine feste Säule wird. Alle Interessierten im Verein werden von Beginn an beteiligt: von der Ideenfindung über die praktischen Umsetzung und der Fortführung vielversprechender Ansätze.
Autor*in: Heike Arlt...
Im Projekt Sportvereine in NRW – Gesundheit leben. legt jeder Projektverein für sich fest, wie er Gesundheit zu einer Leitidee seiner Vereinskultur machen will. Weder Ziele noch Inhalte werden verbindlich festgelegt. Die Projektbetreuer/innen stellen lediglich das Grundverständnis des Lebenswelt-Ansatzes in der Gesundheitsförderung vor und wie sie den Verein unterstützen werden, dieses für sich passend zu machen und mit eigenen Ideen umzusetzen.
Autor*in: Heike Arlt...
Eine gesundheitsbewusste Vereinskultur aufzubauen sollte eine überlegte Entscheidung im Verein sein. Wie Gesundheit als eine Leitidee der Vereinskultur mit Leben gefüllt werden kann, sollte von allen im Verein mitgetragen werden. Eine geeignete Form, um den Konsens darzustellen, könnte ein Leitbild sein.
Autor*in: Heike Arlt...
Juristisch gesehen sind Sportvereine Betriebe. So sind für die Mitarbeiter*innen die Vorgaben des Arbeitsschutz-Gesetzes und der Arbeitsstättenverordnung sowie alle darauf aufbauenden Richtlinien in vollem Umfang gültig. Sie haben für den Unfallschutz ebenso Sorge zu tragen wie für die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Und sie sollen den Mitarbeiter*innen menschengerechte Arbeitsbedingungen bieten.