Autor*in: Dr. Stefanie Beyer
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An Vereinsanlagen sind immer wieder Bauarbeiten, Umbauten und Reparaturen erforderlich, die oftmals vom Verein in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesen Fällen handelt der Verein als Bauherr und haftet für Risiken.
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An Vereinsanlagen sind immer wieder Bauarbeiten, Umbauten und Reparaturen erforderlich, die oftmals vom Verein in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesen Fällen handelt der Verein als Bauherr und haftet für Risiken.
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Zumeist verfügen Vereine über keine eigenen Veranstaltungsräumlichkeiten bzw. Anlagen und bekommen diese für Vereinsaktivitäten entweder unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder müssen diese anmieten. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Haftungsfälle besteht hier ein hohes Haftungsrisiko für den Verein.