Abspaltung – Aufspaltung - Ausgliederung
Veränderungen in der Struktur in vielerlei Hinsicht möglich
Während die Themen Fusion und Verschmelzung sich mit der Frage befassen, wie Vereine zusammengeführt werden können, geht es beim Themenkomplex Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung um die Frage, wie Teile des Vereins aus diesem herausgelöst werden können. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Eine Abteilung möchte sich selbstständig machen, um eigenständig agieren zu können. Eine Betriebseinheit soll vom Verein entkoppelt werden, um das Haftungsrisiko für den Verein zu reduzieren. Hierfür stehen verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, die zu unterscheiden sind. Hierzu im Einzelnen:
Ausgliederung
Von einer Ausgliederung wird gesprochen, wenn Organisationseinheiten des Vereins aus dem Verein herausgelöst werden, um diese zum Beispiel auf eine Gesellschaft zu übertragen. Die Beispiele aus der Sportvereinswelt sind vielfältig. Die Übertragung des Trainings- und Spielbetriebs einer Abteilung auf eine Spielgemeinschaft stellt eine Ausgliederung dar. Die Klassiker sind aber auch die Ausgliederung des Spielbetriebs von besonderen Mannschaften, meist mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern, auf Spielbetriebsgesellschaften mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt). Aber auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können ausgegliedert werden, zum Beispiel die Vereinsgaststätte auf eine GmbH oder UG. Charakteristisch für die Ausgliederung ist, dass der Verein Anteilseigner der ausgegliederten Organisationseinheit bleibt, indem er Gesellschaftsanteile hält.
Abspaltung
Soll eine Abteilung sich verselbständigen, dann ist das im Wege der Abspaltung möglich. Die Abteilung wird aus dem bisherigen Verein herausgelöst und trennt sich von diesem ab. Das ist rechtlich auf verschiedenen Wegen möglich, die in gesonderten Artikeln ausführlicher beschrieben werden.
Aufspaltung
Bei der Aufspaltung führt die Abspaltung dazu, dass der bisherige Verein als Rechtsträger aufgelöst wird. Beispiel: Der Verein besteht aus zwei Abteilungen. Beide Abteilungen beabsichtigen, jeweils für sich einen neuen Verein zu gründen. Durch die zeitgleiche Abspaltung der Abteilungen soll der bisherige Verein ausgelöst werden.
Sowohl Abspaltung als auch Aufspaltung lassen sich mit Fusionen kombinieren. So ist die Abspaltung nicht nur dahingehend möglich, dass durch die Abspaltung ein neuer Verein entsteht. Die Abspaltung kann auch mit dem Ziel erfolgen, dass die abgespaltete Organisationseinheit sich einem anderen Verein anschließt (Abspaltung durch Anwachsung).