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Autor*in: Elmar Lumer...

Hat der Verein auf die Zweckbetriebsgrenze verzichtet, sind alle sportlichen Veranstaltungen, an denen keine bezahlten Sportler teilnehmen, dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Doch wann sprechen wir in diesem Zusammenhang von „bezahlten Sportlern“?


Autor*in: Elmar Lumer...

Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, bei dem der Verein aber die satzungsmäßigen und gemeinnützigen Zwecke verwirklicht. Daher sind die Zweckbetriebe steuerlich begünstigt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Für Sportvereine stellen sportliche Veranstaltungen grundsätzlich einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb dar. Dies gilt, solange die Einnahmen hieraus in der Summe 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.


Autor*in: Elmar Lumer...

Überschreiten die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro im Jahr, sind alle Einnahmen hieraus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Das Gesetz räumt aber den betroffenen Vereinen die Möglichkeit ein, damit verbundene Nachteile in einem gewissen Rahmen zu vermeiden.