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Strukturen des Spitzensports in Deutschland

Förderung durch die Bundeswehr

Es gibt keinen Spitzenverband des Deutschen Sportbundes, der nicht von der Spitzensportförderung der Bundeswehr profitiert.

Im Mai 1968 wurde die Bundesregierung durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages dazu aufgefordert, für die "Förderung von Spitzensportlern bei der Bundeswehr Fördergruppen einzurichten, die soweit wie möglich an die Leistungszentren der Sportverbände angelehnt werden sollten." Dazu hatte das Bundesministerium der Verteidigung nach gemeinsamen Beratungen mit dem Deutschen Sportbund und dem Bundesministerium des Innern 1971 erstmalig Regelungen für die Spitzensportförderung in der Bundeswehr erarbeitet. Nach einer grundlegenden Modifizierung im Jahre 1991 sind diese bis heute gültig. Den olympischen Sportarten/Disziplinen wird dabei, wie mit dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Olympischen Sportbund vereinbart, die höchste Priorität eingeräumt.

Kriterien für die Aufnahme in eine Sportfördergruppe

Für Olympische Sportarten/Disziplinen:
Der Sportler muss den Bundeskadern A, B, C oder zum D/C-Kader angehören. Für Spitzenverbände ohne eine Kaderstruktur beziehungsweise mit sportartspezifischen Besonderheiten (z.B. Bundesligasysteme in Sportspielen) sind Einzelfestlegungen zwischen dem BMVg und dem DSB getroffen.

Für Nichtolympische Sportarten/Disziplinen:
Für diese Sportarten zählt ebenfalls die Zugehörigkeit zu einem der Bundeskader A, B bzw. C, um eine Möglichkeit der Sportförderung bei der Bundeswehr zu erhalten. Die Einteilung in die jeweiligen Förderstufen legt der Deutsche Sportbund fest.

Derzeit werden über 827 Sportler in gut 70 verschiedenen Sportarten durch die Bundeswehr und ihre 15 Sportfördergruppen unterstützt.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte