Haftung
Haftungsfragen sind sehr komplex
Die Haftung betrifft in der Regel die Frage nach einer Schadensersatzpflicht. Darüber hinaus kommen aber auch andere Inanspruchnahmen in Frage, wie zum Beispiel eine Unterlassung oder Leistungspflichten. Haftung meint in diesem Sinne, für etwas einstehen zu müssen und in Anspruch genommen zu werden. Insofern kann Haftung vielfältig sein.
Diverse Haftungsebenen und Haftungsbeziehungen
Fragen der Haftung im Sportverein werden dadurch kompliziert, dass es diverse Haftungsebenen und Haftungsbeziehungen gibt. Zum einen kann die interne Haftung in Frage kommen. Dabei geht es um die Haftungsbeziehungen innerhalb des Vereins: Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein, die Haftung des Vereins gegenüber Mitgliedern, die Haftung des Vorstands gegenüber den Mitgliedern, die Haftung der Mitglieder gegenüber dem Verein. Dann kann es aber auch eine Haftung gegenüber externen Dritten geben: Die Haftung des Vereins gegenüber Nichtmitgliedern (z.B. Teilnehmerinnen an Kursen und Wettkämpfen, Zuschauern), die Haftung des Vorstands gegenüber Nichtmitgliedern, die Haftung des Vorstands gegenüber dem Finanzamt, um nur einige zu nennen.
Erschwerend kommt hinzu, dass vielfach nicht nur einer der Beteiligten haftet, sondern unter Umständen mehrere gemeinschaftlich für einen Schaden einzustehen haben. In diesen Fällen spricht man von der gesamtschuldnerischen Haftung.
Und zu guter Letzt können dann auch noch unterschiedliche Voraussetzungen für die Haftung greifen, wenn zum Beispiel für eine der Beteiligten eine Haftungserleichterung gilt (zum Beispiel die Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Haftungsfragen nicht pauschal beantwortbar
Dies zeigt, dass sich Haftungsfragen nicht pauschal beantworten lassen, sondern dass es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. Gleichwohl sollen in den folgenden Beiträgen zur Haftung rund um den Verein ein Überblick gegeben und die Haftung aus besonderen Blickwinkeln betrachtet werden.