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Internationale Sportverbände und Organisationen

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)

Die Stiftungsaufsicht wird nach Art. 19 des Stiftungsstatuts von dem Schweizer Innenministerium wahrgenommen. Nach Art. 4 des Stiftungsstatuts ist der Stiftungszweck darauf angelegt, den Kampf gegen Doping auf internationalem Niveau zu fördern und zu koordinieren. Zu diesem Zweck verbreitet die Stiftung u. a. die sportethischen Grundsätze eines dopingfreien Sports und stellt den Schutz der Athleten sicher, sie stellt eine verbindliche Liste der im Sport verbotenen Substanzen und Methoden auf, die regelmäßig aktualisiert wird.

Darüber hinaus koordiniert sie die Vornahme von Trainingskontrollen mit den zuständigen Sportverbänden und nationalen Einrichtungen. Sie hat einheitliche Standards für die Dopinganalytik sowie eine Akkreditierung von Kontrolllabors eingeführt.

Zur Förderung der fundamentalen Werte des Sports wie beispielsweise des "Grundrechts" der Athleten auf Teilnahme an dopingfreiem Sport und der Förderung der Gesundheit, Fairness und Gleichbehandlung der Athleten hat die WADA den Welt-Anti-Doping-Code erlassen. Dieser soll ein einheitliches Werk für alle Länder und Sportarten für die Bekämpfung des Dopings im Sport bilden.

Am 19.10.2005 fand die Kopenhagener Konferenz statt, auf der der WADA-Code per Akklamation angenommen wurde. Die Staaten unterzeichneten die sog. "Kopenhagener Erklärung", in der sie sich zu den Grundaussagen des WADA-Code bekannten und zur Unterstützung nationaler Anti-Doping-Organisationen insbesondere bei der Umsetzung des WADA-Code verpflichteten. Da Staaten jedoch nicht ohne Weiteres nichtstaatlichen Vereinbarungen wie dem WADA-Code beitreten können oder zu deren Einhaltung verpflichtet werden können, sind zwischenstaatliche Übereinkommen erforderlich.

Ein Beispiel für ein solches zwischenstaatliches Übereinkommen ist die geplante UNESCO Konvention, die im Januar 2003 in Paris von dem zuständigen Minister auf den Weg gebracht wurde und deren Fertigstellung und Unterzeichnung bis zum Beginn der Olympischen Spiele in Turin abgeschlossen sein soll. Ein anderes Beispiel für ein solches Übereinkommen ist die Anti-Doping -Konvention des Europarates, die bereits 1989 verabschiedet worden ist.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

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