Weitere Strukturelemente der Sportselbstverwaltung
Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA)
Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung des Fairplay im Sport.
Begonnen hatten die Antidopingaktivitäten des DSB 1989/1990 mit dem Pilotprojekt BA-L, das wenig erfolgreich verlief. Alle Trainingskontrollen waren negativ, was nach selbstkritischer Aussage an internen Mängeln lag. Die Kontrollinstanz war nicht unabhängig.
Ende Januar 1991 wurde beim DSB eine "Ständige Kommission zu Überwachung der Doping-Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe" eingerichtet. Diese wurde zum Jahresende in die Anti-Doping-Kommission (ADK) umbenannt. Ab Februar 1993 wurde daraus eine gemeinsame Sache mit dem NOK: die ADK DSB/NOK. Diese direkte Vorgängerinstitution der NADA wurde zum Jahresende 2002 zugunsten der NADA eingestellt.
NADA hat einen Vorstand, eine hauptamtliche Geschäftsleitung und ein Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus Vertretern der Wirtschaft, des Bundesinnenministeriums und des organisierten Sports. Deren Aufgabe besteht in der "Beratung und Überwachung des Vorstandes". Es handelt sich als um eine Art Aufsichtsrat. Den vom Kuratorium auf Zeit benannten Vorstandmitgliedern obliegt pro forma die Geschäftsführung und Außenvertretung der Stiftung. Die eigentliche "operative" Arbeit erledigt die hauptamtliche Geschäftsleitung mit ihren Angestellten.
Die satzungsgemäßen Zielsetzungen der NADA sind:
- Koordinierung auf nationaler Ebene durch Einrichtung eines Doping-Kontroll-Systems innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen;
- Durchführung und Fortentwicklung des Doping-Kontroll-Systems, insbesondere durch Herstellung und Durchsetzung der Kontrollmechanismen, Analyseverfahren, Dopingverbote, Sanktionskataloge und Disziplinarverfahren;
- Beratung und Förderung der mit Dopingfragen befassten wissenschaftlichen, politischen und weiteren Institutionen sowie Sportorganisationen;
- internationale Zusammenarbeit bei der Dopingbekämpfung, vor allem mit anderen Anti-Doping-Institutionen sowie durch Beratung und Hilfe für Länder, die zu einer eigenständigen Anti-Doping-Agentur nicht in der Lage sind;
- Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Schulmaterial zur Problematik des Dopings im Sport;
- Einrichtung und Durchführung eines Sportschiedsgerichts in Fällen von Sanktionen;
- Tätigkeit als Auskunftsstelle für Sportler, Sportlerinnen und Sportverbände in Dopingfragen;
Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.
Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?
Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte