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Musterverträge und -vereinbarungen

Ehrenamts-Mustervereinbarung

Präambel

Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Bei der Vergütung handelt es sich nicht um eine adäquate finanzielle Gegenleistung, sondern um eine pauschalierte Erstattung des mit der Tätigkeit verbundenen Aufwandes.

Rahmenvertrag über mehrmalige Tätigkeiten im Rahmen des sog. Ehrenamtsfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 a EStG)

§ 1

(1)    Herr/Frau      

Anschrift      
- nachfolgend "ehrenamtliche/Mitarbeiter/in" genannt -

wird für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg
- nachfolgend Auftraggeber genannt -

ab dem       ehrenamtlich tätig.

Anmerkung: In den Anwendungsbereich des sog. Ehrenamtsfreibetrages gem. § 3 Nr. 26 a EStG fallen nebenberufliche Tätigkeiten im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Organisation, (Tätigkeiten in der Vermögensverwaltung oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z. B. Speisen- und Getränkeverkauf, Sporsorenbetreuung) sind nicht begünstigt), ausgenommen ist jedoch eine Tätigkeit als Sportler/in.

(2)    Der/Die ehrenamtliche Mitarbeiter/in übernimmt die Aufgabe/Tätigkeit als ………………………………….

Anmerkung: Im Folgenden kann der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich näher umschrieben werden. Beispiele für begünstigte Tätigkeiten sind Büroarbeiten oder Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen (sofern die Arbeitsinhalte bzw. Veranstaltungen dem ideellen Bereich oder dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind).

§ 2

(1)    Zur pauschalen Abgeltung seines/ihres Aufwandes erhält der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in eine Vergütung gemäß der jeweiligen Ergänzung zum Rahmenvertrag unter Anwendung von § 3 Nr. 26 a EStG und § 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt.

(2)    Der/Die ehrenamtliche Mitarbeiter/in wird darauf hingewiesen, dass Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nur bis zur Höhe von insgesamt (z.Zt.) 840 Euro im Kalenderjahr steuerfrei und in der Sozialversicherung nicht beitrags- und meldepflichtig sind.

Anmerkung: Der Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 a EStG kann von der Person nur insgesamt pro Kalenderjahr in dieser Höhe geltend gemacht werden. Einnahmen aus mehreren Tätigkeiten sind zusammenzurechnen!

§ 3

Der/Die ehrenamtliche Mitarbeiter/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie den Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von z. Zt. 840 Euro/Kalenderjahr durch Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten - z. B. für einen anderen Verein oder Bund/Verband -

·                     nicht (wenn nicht zutreffend streichen) bzw.

·                     in Höhe von ……...... EURO/Kalenderjahr (wenn nicht zutreffend streichen)

in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nehmen wird. Diese Erklärung gilt, soweit die Tätigkeit gem. § 1 dieser Vereinbarung über das laufende Kalenderjahr hinaus ausgeübt wird, auch für die folgenden Kalenderjahre bis zum Ende dieser Tätigkeit.

§ 4

Der/Die ehrenamtliche Mitarbeiter/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass seine/ihre Angaben in § 3 dieser Vereinbarung der Wahrheit entsprechen und verpflichtet sich, dem Landessportbund Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Falsche Angaben oder Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können Schadensersatzansprüche auslösen.

 

………………………....                                      ………………………………

Datum und Unterschrift                                      Datum und Unterschrift

Auftraggeber                                                        ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in

Diese Mustervereinbarung ist ein unverbindlicher Vorschlag des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V.. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Übungsleitervergütung. 

Sportvereine benötigen neben dem freiwilligen Engagement auch Arbeitskräfte, die eine Bezahlung erhalten. Informieren Sie sich mithilfe unserer Broschüre.