Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den Gewinn aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit. Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Ausgaben objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind.
Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein, für die er Gegenleistungen (z.B. Banden-/Trikotwerbung, Anzeige in der Vereinszeitung) erhält, können als Betriebsausgabe steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn sie in einem konkreten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Sponsor stehen sowie Werbeeffekte für den Sponsor oder dessen Produkte bewirken.