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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Exklusivrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Viele Sponsoren setzen beim Sponsoring voraus, dass sie innerhalb ihrer Branche (z.B. Finanzbereich oder Energiesektor) Exklusivrechte genießen

Viele Sponsoren setzen beim Sponsoring voraus, dass sie innerhalb ihrer Branche (z.B. Finanzbereich oder Energiesektor) Exklusivrechte genießen.

Regelungen hierzu finden sich in den Sponsoringrichtlinien von Unternehmen. Dort heißt es z.B.:

  • …. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist Branchenexklusivität, das heißt: kein weiterer Sponsor aus dem Finanzbereich ist zulässig.
  • … wir bei großen Projekten und Engagements Branchenexklusivität genießen.
  • … Projekte werden nicht gesponsert, bei denen eine Branchenexklusivität nicht gewährleistet werden kann.
  • ... die weiteren Sponsoren dürfen keine örtlichen, regionalen oder überregionalen Wettbewerber auf einem oder mehreren Märkten sein, auf denen wir tätig sind.

Als Sportverein müssen Sie also in aller Regel Exklusivrechte für bestimmte Branchen vergeben. Branchenexklusivität ist marktüblich.

Ausnahmen von der Regel der Branchenexklusivität gibt es z.B. beim Sponsoring von Sportvereinen mit einem dörflichen Umfeld. Hier gibt es oftmals nur wenige potenzielle Sponsoren, aber eine Sparkasse und Volks-/Raiffeisenbank. Diese beiden Unternehmen aus der Finanzbranche verzichten dann auf Exklusivrechte und unterstützen den Dorfverein als gleichberechtigte Partner. Wichtig ist, dass Sie als Sportverein mit Ihrem bestehenden Sponsor Ausnahmen von der Branchenexklusivität klären, bevor Sie Vereinbarungen mit einem Wettbewerber schließen.

In der Regel findet sich in Sponsoringangeboten und -verträgen ein Passus, der Sponsoren Branchenexklusivität zusichert bzw. eine Konkurrenzausschlussklausel.

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