Beim Hörfunksponsoring (auch Radio-Sponsoring) erfolgt die Nennung eines Sponsors in einem Sponsoring-Spot („Sponsoren-Jingle“) vor und nach einer gesponserten Radiosendung. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer gesponserten Sendung ist auch vor und nach jeder Werbeschaltung zulässig.
Die Dauer des Spots liegt in der Regel zwischen fünf und sieben Sekunden. Aus medienrechtlichen Gründen darf im Spot keine absatzfördernde Aussage erfolgen.
Nachrichtensendungen, Sendungen zur politischen Information, Programmhinweise und Werbeblöcke können nicht gesponsert werden.
Der Hinweis auf das Sponsoring erfolgt üblicherweise durch Formulierungen wie z.B. „unterstützt durch“, „wird Ihnen präsentiert von“ oder „wünscht Ihnen“.