Folgende Sponsoringrechte kann ein Sportverein an Sponsoren vergeben:
- Werberechte
- Trikotwerbung
- Bandenwerbung
- Werbung auf Eintrittskarten
- Anzeigenschaltungen im Programmheft
- Werbung auf der Vereins-Homepage
- Lautsprecherdurchsagen - Ausrüster- und Servicerechte
- Ausrüstung von Mannschaften, Sportlern, oder ehrenamtlichen Helfern mit Wettkampfkleidung, Sportgeräten
- Ausrüstung von Veranstaltungen mit Kopiergeräten, Druckern, Mobiltelefonen, Fuhrpark
- Übernahme des Services für beim Wettkampf genutzte Geräte und sonstige Ausrüstungsgegenstände - Teilnahmerechte
- Bereitstellung von Räumlichkeiten und Eintrittskarten für Sponsoren - Lizenzrechte
- Möglichkeit, den Vereinsnamen, das Vereinslogo, Embleme, das Vereinsmaskottchen für werbliche Zwecke, für Produktnamen zu nutzen - Verkaufsrechte
- Recht, bei einer Veranstaltung Unternehmensprodukte zu verkaufen - Bewirtungsrechte
- Recht, bei einer Veranstaltung das Catering zu übernehmen - Identifikationsrechte
- Möglichkeit, eine exklusive Verbindung zwischen dem Namen des Sponsors oder seiner Produkte zum Veranstaltungstitel, Vereinsnamen oder zu einer Veranstaltungsstätte herzustellen
Die Vermarktung der Sponsoringrechte kann durch den Sportverein oder eine von ihm beauftragte Agentur erfolgen.