Werbung auf Bestandteilen der Trikots bezeichnet man als Trikotwerbung.
Neben Sportartikelherstellern, die im Rahmen von Ausrüstungsverträgen (Bereitstellung von Sportbekleidung) ihr Firmenlogo auf den Trikots anbringen, werben auch Unternehmen sportfremder Branchen mit ihrem Unternehmenssignet auf Trikots.
Sportvereine müssen die Richtlinien der Sportfachverbände zur Trikotwerbung beachten.
Praxisbeispiele:
- Durchführungsbestimmungen zur Trikotwerbung des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen
- Werberichtlinien der Handball-Bundesliga der Frauen 2017/2018 einschließlich Regelungen zur Trikotwerbung