Regelungen zur Vertragsdauer sollte jeder Sponsoringvertrag enthalten. Die Vertragsdauer definiert, wann der Vertrag gültig wird und wann er endet.
Häufig verlängern sich Sponsoringverträge, wenn diese nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Folgende Formulierung zur Vertragsdauer ist in einem Sponsoringvertrag denkbar: „Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.01.2020 und wird zunächst bis zum 31.12.2022 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Verein oder Sponsor mit einer Frist von jeweils drei Monaten zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.“