Ein wesentlicher Bestandteil von Sponsoringverträgen ist die Vergabe von Werberechten durch den Sportverein an den Sponsor.
Die folgenden werblichen Nutzungsrechte können Bestandteil eines Sponsoringangebotes sein:
- Trikotwerbung
- Startnummernwerbung
- Bandenwerbung
- Fahnenwerbung (z.B. auf großformatigen Bannerfahnen oder Easy Flags)
- Einbindung des Sponsorenlogos auf Eintrittskarten
- Integration des Sponsorenlogos auf Parkscheinen
- Anzeigenschaltungen in einem Programmheft
- Plakate mit Einbindung der Sponsorenlogos
- Handzettel/Flyer mit Integration von Sponsorenlogos
- Anzeige in der Vereinszeitung
- Hinweis auf den Sponsor auf der Anzeigen-/Videotafel
- Werbung auf Absperrungen
- Werbung auf Sportgeräten
- Bannerwerbung auf der Homepage des Sportvereins
- Einbindung der Sponsorenlogos auf Logowänden/Sponsoren-Displays (z.B. für Interviewzone, VIP-Bereich, Pressekonferenzraum)
- Werbung auf Vereins-App und Social Media-Präsenzen des Vereins