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Die Maßnahmenhierarchie bzgl. Sicherheitsfragen im Sportverein

Schutz auf der technischen, organisatorischen und persönlichen Ebene

Der Schutz vor Verletzungen und Unfällen stellt im Sport eine große Herausforderung dar. Wie ist es möglich, die Mitarbeitenden, die Sporttreibenden und Besucher/innen vor Gefahren zu schützen? Der Vereinsvorstand ist verpflichtet gemäß des im ArbSchG festgelegten Grundsatz der Vermeidung von Gefährdungen zu prüfen und Maßnahmen für Beschäftigte umzusetzen. Oftmals greifen Verantwortliche zum Aufstellen von Schildern, die vor der Gefahr warnen, aber ist dies wirklich eine sinnvolle Maßnahme zum Verringern des Verletzungs- bzw. Unfallrisikos?

Die Berufsgenossenschaften, so auch die für den Sport zuständige VBG, haben hierfür die fünfstufige Maßnahmenhierarchie entwickelt, welche an erster Stelle die wirksamsten Maßnahmen vorschlägt. Sofern Gefährdungen vorhanden sind, gilt es auf der ersten Stufe die Quellen zu identifizieren und zu versuchen diese zu vermeiden, zu beseitigen oder zu reduzieren. Sollten diese technischen Maßnahmen nicht möglich sein, so sind sicherheitstechnische Maßnahmen auf der zweiten Stufe weitere Alternativen. Auf der dritten Stufe gibt es organisatorische Maßnahmen, wo der Mensch von der Gefahrenquelle getrennt wird, weniger wirksame Lösungen. Persönliche Maßnahmen wie die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf der vierten Stufe sowie weitere verhaltensbezogene Maßnahmen auf der fünften Stufe werden zum Thema Schulung und Unterweisung vorgeschlagen, aber die Wirksamkeit zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen ist hier deutlich geringer als bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen.

An einem Beispiel aus der Praxis werden diese unterschiedlichen Maßnahmen konkret veranschaulicht:

In einem Sportraum ist ein Loch in der Decke und bei Regen tropft es durch das Dach. Auf dem Boden bilden sich Wasserpfützen.

Hierarchiestufe 1:

Die wirksamste Lösung wäre das Dach zu reparieren, damit kein Wasser mehr auf den Boden tropfen kann.

Hierarchiestufe 2:

Sofern die vielleicht zu kostspielige Lösung der Stufe 1 temporär nicht realisierbar ist, wäre eine Auffangvorrichtung (z.B. Aufstellen eines Eimers) für das durchtropfende Regenwasser am Dach eine sicherheitstechnische Maßnahme. Eine angemessene Absperrung ist vorzusehen.

Hierarchiestufe 3:

Wenn auch die Maßnahme auf Stufe 2 nicht realisierbar ist, sollte auf der organisatorischen Stufe der betroffene Bereich des Raumes großflächig abgesperrt werden.

Hierarchiestufe 4:

Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung ist in diesem Fall nicht zweckmäßig.

Hierarchiestufe 5:

Das Aufstellen von Schildern mit Warnhinweisen oder Verbotsschilder und der persönliche mündliche Hinweis auf die Gefahrenstelle am Boden für alle Raumnutzer sind verhaltensbezogende Maßnahmen und am wenigsten effektiv zur Vermeidung von Gefährdungen.

Die Kombination Maßnahmen unterschiedlicher Hierarchiestufen ist in vielen Fällen sinnvoll. So sollte beim Aufstellen des Eimers auf dem Boden zum Auffangen des durchtropfenden Regenwassers (Stufe 2) auch die entsprechende Stelle abgesperrt werden (Stufe 3) und auch mit Warnschildern bzw. Hinweisen (Stufe 5) gearbeitet werden.

Das bloße Aufhängen von Verbotsschildern ist eine häufig gewählte Maßnahme zum Hinweisen auf Gefahren, weil sie augenscheinlich kostengünstig ist, doch die Wirksamkeit dieses Schrittes ist nur wenig effektiv. Im Vergleich zu den Kosten der wirksamen Maßnahmen der 1. Hierarchiestufe, können die Ausgaben beim Verunfallen von Personen um ein Vielfaches höher sein. Je höher die Maßnahme auf der Maßnahmenhierarchie angesiedelt ist, desto besser können alle Beteiligten von Gefahren geschützt werden. Dies konsequent umzusetzen bedeutet für Vereine auch die Investition in sicherheitsrelevante Maßnahmen, für die der Vorstand verantwortlich ist.