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Autor*in: Golo Busch...

Die ersten Schritte der Gründung eines eingetragenen Vereins bestehen aus einer Gründungsversammlung, einem Beschluss der Satzung und einer Bestellung des Vorstandes.


An der Gründung des Vereins können neben natürlichen Personen auch juristische Personen teilnehmen.


Für die Gründung des Vereins ist das Vorliegen einer Satzung sowie die Einigung der (Gründungs-)Mitglieder über deren Inhalt und ihre Verbindlichkeit erforderlich.


Autor*in: Golo Busch...

Wenn die Willenserklärung eines Vereinsgründers nichtig ist, hat das für den Verein dann Konsequenzen, wenn dadurch nicht mehr zwei Personen zur Gründung des Vereins vorhanden sind.


Das Gründungsprotokoll muss bei der (Erst)Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht eingereicht werden.


Autor*in: Golo Busch...

Die Anmeldung des Vereins hat der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl zu unterschreiben. Die Anmeldung muss Angaben zum Verein, zu den Vorstandsmitgliedern und zur Vertretung enthalten. Satzung und Vorstandsbestellungsurkunde sind beizufügen.


Autor*in: Golo Busch...

Das Registergericht prüft, ob alle zwingenden Vorschriften in Bezug auf die Anmeldung des Vereins eingehalten wurden. Anderenfalls ergeht in der Regel eine Zwischenverfügung, um dem Verein Gelegenheit zu geben das Eintragungshindernis aufzuheben.


Autor*in: Golo Busch...

Der Verein kann seinen Namen frei wählen, aber der Vereinsname muss sich von anderen eingetragenen Vereinen an demselben Ort der in derselben Gemeinde unterscheiden und darf nicht irreführend sein.


Bei der Findung des Vereinsnamens sind bestimmte Grundsätze zu beachten.


Autor*in: Golo Busch...

Der Verein kann frei in der Satzung bestimmen, wo sich der Vereinssitz befinden soll. Eine Sitzverlegung stellt eine Satzungsänderung dar, die beim Registergericht am alten Sitz zur Eintragung anzumelden ist.


Autor*in: Golo Busch...

Damit ein Verein beendet werden kann, ist zunächst die Auflösung des Vereins herbeizuführen. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Die Auflösung kann durch Beschluss rückgängig gemacht werden.


Die Entziehung der Rechtsfähigkeit führt beim eingetragenen Verein zu dessen Beendigung.


Autor*in: Golo Busch...

Grundsätzlich ist der Vorstand des Vereins für die Liquidation des Vereinsvermögens verantwortlich. Es können aber auch andere Personen zu Liquidatoren bestellt werden. Denen fallen dann zahlreiche Aufgaben zu.


Der von der Mitgliederversammlung gefasste Auflösungsbeschluss kann wieder rückgängig gemacht werden.


Der Verein wird durch Ablauf einer in der Satzung festgelegten Zeit aufgelöst.


Mit der Eröffnung des Insovenzverfahrens wird der Verein aufgelöst.


Zu den wesentlichen Fragen nach Beendigung des Vereins gehört die danach, wer das Vermögen des Vereins erhält.


Durch die Löschung des Vereins im Vereinsregister geht die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren.


Beim Erlöschen des Vereins handelt es sich um einen der Beendigungsgründe.


Autor*in: Golo Busch...

Es gibt für den Verein die Möglichkeit auf seine Rechtsfähigkeit zu verzichten und als nicht rechtsfähiger Verein fortzubestehen. Dem Verein kann aber auch die Rechtsfähigkeit entzogen werden in bestimmten Konstellationen.

 


Verzichtet der Verein auf seine Rechtsfähigkeit, besteht er als eingetragener Verein nicht mehr fort.


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