Der Begriff Kontenrahmen kommt aus der Buchführung und ist ein Register aller Konten. Hier werden alle Geschäftsvorfälle ordentlich gesammelt. Der Aufbau des Kontenrahmens muss zudem den gängigen Vorschriften entsprechen und sollte auf die Bedürfnisse von Vereinen ausgelegt sein.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Der Kontenplan enthält nur die Konten des Kontenrahmens, die auch tatsächlich benötigt werden. Dadurch wird die Arbeit an vielen Stellen übersichtlicher. Der Kontenplan ist Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
In einem Kontenrahmen werden Konten systematisch gegliedert und einheitlich benannt.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Auch Vereine müssen ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Die Gewinnermittlungsart spielt dabei eine entscheidende Rolle und richtet sich im Kern nach Umsatz und Gewinn. Erst wählen- dann buchen!
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Einnahmen und Ausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bezeichnet.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Bei Überschreiten bestimmter Einnahmegrenzen oder Gewinne hat der Verein eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Bei Überschreiten bestimmter Einnahmegrenzen oder Gewinne hat der Verein eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden nicht durch Satzungszweck definiert, sondern dienen der Mittelbeschaffung der gemeinnützigen Vereine. Der Verkauf von Speisen und Getränken, Sponsoring, Vermietung von Sportanlagen an Nichtmitglieder usw. stellen einzelne steuerpflichtigen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für steuerliche Zwecke den Gewinn ermitteln. Einnahmen und Ausgaben stehen sich gegenüber und die Differenz (Saldo) zeigt den Gewinn oder Verlust.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Das Zufluss- und Abflussprinzip ist ein Grundsatz aus dem Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten in dem Zeitpunkt als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige (Verein) wirtschaftlich darüber verfügen kann. Ausgaben sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Konteneröffnung ist bei der einfachen Buchführung nicht erforderlich
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Neben routinemäßigen Zuordnung einfacher Art (Mitgliederbeiträge, Zuschüsse, Spenden) die zweifelsfrei dem Ideellen Bereich zuzuordnen sind, kommt es immer wieder zu Zweifelsfragen, wohin mit diesem Geschäftsvorfall.
Autor: Hans-Joachim Baumgarten
Laufende Geschäftsvorfälle richtig buchen, um sofort negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu vermeiden. Kenntnisse im Steuerrecht? Wer die nicht hat, oder sich diese Kenntnisse nicht verschafft, zahlt unter Umständen mehr Abgaben als nötig - oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt, weil...
Hier erhalten Sie das Infopapier "Steuern und Buchführung im Sportverein" als PDF-Broschüre zum Herunterladen. (Stand: 2021)